Wir über uns

Der AKS versteht sich gemäß § 69 Abs. 4 Schulgesetz als ein freiwilliger Zusammenschluss der Karlsruher SMV-Arbeit.

Ziel ist es, langfristig mehr Kooperation zwischen den Karlsruher Schülervertretungen zu erreichen. Dies kann sich in unterschiedlichster Form niederschlagen:
Austausch von Projektideen, sowie Organisationsstrukturen und Problemlösungen bis hin zu gemeinsam veranstalteten Projekten oder Aktionen.
Dabei stützt sich der AKS zum einen auf seine eigenen Ressourcen und Möglichkeiten – die der Karlsruher SMVen – zum anderen aber auch auf den Austausch mit anderen Gremien, die die Arbeit der Schülervertretung betreffen.

Der AKS strebt mit seiner Arbeit also ein engeres Verhältnis zwischen den Karlsruher Schülern an. Er möchte den bildungspolitischen Auftrag der SMV-Arbeit in einem neuen größeren Rahmen für die Karlsruher Schüler wahrnehmen.

 

Vorstand

Der Vorstand besteht aus 4 gleichberechtigten Vertretern, die aus der Mitte des AKS gewählt werden. Die Aufgabenschwerpunkte des Vorstandes liegen in der Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen sowie die Vertretung des AKS nach außen.

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Mitglieder

Jede Schülerin und jeder Schüler einer Schule im Raum Karlsruhe ist mitgliedsberechtigt und kann im AKS Ver-antwortung übernehmen. Der AKS lebt vom Austausch und den Ideen seiner Mitglieder, durch die Projekte und Initiativen entstehen, welche gemeinsam organisiert und umgesetzt werden.

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Satzung

Die Satzung des AKS legt die Rahmenstruktur des Gremiums fest und regelt die Wahl sowie die Verteilung der Ämter.
Sie schafft eine Grundlage für die Kooperation zischen den Karlsruher Schülervertretungen.

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